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Versicherungstipps


Ein Umzug/Wohnortwechsel steht an: Welche Versicherungen ziehen mit ?

Wie heißt es so schön: Dreimal umziehen ist wie einmal abbrennen. Und es ist etwas Wahres dran: Bis alles Hab und Gut in Kisten, Kartons und Kästen verstaut und ins neue Domizil verbracht ist, muss viel Arbeit investiert werden.  Damit allein ist es dann noch nicht einmal getan:  Die Einrichtung der neuen Bleibe und die Renovierung der bisherigen 4 Wände verlaufen nicht selten mehr oder weniger zeitgleich. Aber wenn es der neue Job oder der Familienzuwachs erfordert, führt eben kein Weg am Ortswechsel vorbei. Um die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung braucht man sich zunächst keine Gedanken zu machen, denn während des Umzugs sind beide Risiken gewissermaßen in beiden Wohnungen versichert.  Sobald die neue Bleibe Wohnsitz ist, endet diese Doppelversicherung jedoch. Haftpflicht- und Hausratversicherer, sowie auch alle sonstigen Versicherer sollten also spätestens nach Abschluss der Umzugsarbeiten in Kenntnis gesetzt werden. Mit Blick auf den Hausrat sollte in diesem Zusammenhang überprüft werden, ob die Versicherungssumme tatsächlich noch ausreichend hoch ist.
Auf jeden Fall muss dem Hausratversicherer auch die neue Wohnfläche in qm mitgeteilt werden. Durch Zusammenzug oder Neuanschaffungen von Mobiliar kann es schnell passieren, dass die bisherige Versicherungssumme nicht mehr ausreicht.  Bringen die Zusammenziehenden innerhalb einer Lebensgemeinschaft oder durch Heirat jeweils eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung mit, kann der jeweils jüngere Vertrag in der Regel kurzfristig gekündigt werden. Ein Blick in die Bedingungen verschafft hier Klarheit“.
Sprechen Sie mit uns - Ihrem Versicherungsmakler- über die neuen Gegebenheiten.

Hinterbliebenschutz ist unterentwickelt


Der Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen stand am Anfang der Lebensversicherung in Deutschland vor nahezu 200 Jahren. Trotzdem kommt die Branche insgesamt mit ihren Todesfallversicherungen lediglich auf einen einstelligen Prozentanteil am Bestand aller Hauptversicherungen. Die Diskussion um die rasch wachsende Lebenserwartung – in jüngster Zeit vor allem der Männer – sollte auch nicht vergessen lassen, dass von den rund 400.000 Männern, die 2009 gestorben sind, immerhin 22 Prozent vor Erreichen des Rentenalters starben, wie es im jüngsten „map-report special“ zur Hinterbliebenenvorsorge heißt. Für die  Familien hätte eine Todesfallversicherung gewiss Sinn gemacht.

Wenn Einbrecher spurlos arbeiten

Moderne Autodiebe brauchen keine Brechstange. Vielmehr arbeiten sie mittlerweile mit Notebooks und Scannern oder speziellen Lesegeräten, um die Funksignale der Autoschlüssel abzufangen, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Wenn dann aus dem Fahrzeug etwas abhanden kommt, kann der Nachweis eines Einbruchs für den Eigentümer sehr schwierig werden. Denn Einbruchdiebstahl aus dem Auto wie aus der Wohnung verlangt grundsätzlich einen Beweis für den gewaltsamen Zugang zum Auto oder zur Wohnung. Gibt es den nicht, ist die Hilfe eines Vermittlers und das Verständnis des Versicherers nötig, damit die Geschädigten nicht leer ausgehen.

Aspiranten der Altersarmut

Aus Sicht der Bundesregierung ist Altersarmut gegenwärtig zwar kein verbreitetes Phänomen, heißt es im Newsletter des Deutschen Bundestages vom 11. Juli des Jahres. Doch die Langzeitarbeitslosigkeit ist nach wie vor hoch, wie die Antwort der Bundesregierung am selben Tag auf eine weitere Kleine Anfrage zeigt. Richtige Aspiranten auf Altersarmut aber sind in erster Linie Soloselbständige.
„Heute Unternehmer – morgen Hartz-IV-Empfänger“, überschrieb zum Beispiel HDI-Gerling die Ergebnisse einer Umfrage von Ende vergangenen Jahres, die zusammen mit dem FAZ-Institut und dem Meinungsforschungsinstitut Forsa erarbeitet wurde. Rund die Hälfte der Selbständigen sparen nicht regelmäßig für später und wenn, dann höchstens 200 Euro im Monat, heißt es in dieser Studie. (ebenfalls Aspiranten der Altersarmut)

Berufsunfähigkeitsschutz nicht für alle

Selten sind sich Verbraucherschützer und Versicherer so einig wie beim Berufsunfähigkeitsschutz. Beide Seiten halten den Abschluss solcher Versicherungen für dringend geboten, auch weil die Sozialversicherung diesen Versicherungsschutz nicht mehr bietet. Doch nicht einmal jeder vierte Haushalt verfügt über diesen wichtigen Versicherungsschutz. Exakt sind es 24 Prozent der Haushalte. Das zeigt die jährlich erstellte Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) regelmäßig auszugsweise in seinen Jahrbüchern veröffentlicht. Allerdings sind die Lebensversicherer auch etwas wählerisch bei der Akzeptanz neuer Kunden für diesen Schutz.

Hauptfälligkeiten der verschiedenen Versicherungen auf das Jahr verteilen, um hohe Raten- oder Teilzahlungszuschläge von 5 % - 10 % bei z. B. monatlicher oder vierteljährlicher Prämienzahlung zu vermeiden.

Eine Entzerrung der Prämienbelastung ist auch ohne zusätzliche Kosten möglich.

Versicherungsbeiträge müssen normalerweise jährlich im Voraus bezahlt werden. Gegen einen Teilzahlungszuschlag kann bei den meisten Policen auch eine monatliche, halb- oder vierteljährliche Zahlweise vereinbart werden. Allerdings verlangen die meisten Versicherer dafür Ratenzahlungszuschläge. Der Ratenzahlungszuschlag wird dabei auf den vollen Betrag berechnet. Gestundet wird immer nur ein Teil der Prämie. So kostet ein Zuschlag von fünf Prozent bei vierteljährlicher Zahlungsweise stattliche 13 Prozent Effektivzins !

So lässt sich die Prämienbelastung auf das Jahr über verteilen, damit Sie die Teilzahlungszuschläge vermeiden

Teilzahlungszuschläge lassen sich bei einer entlastenden Beitragsaufteilung über das laufende Jahr vermeiden. Darum sollten Sie mit Ihren Versicherern vereinbaren, dass die Hauptfälligkeiten der verschiedenen Policen ungefähr gleichmäßig auf das Jahr verteilt liegen. Dadurch könnten z. B. die Autoversicherung im Januar, die Privathaftpflicht-Police im Februar, die Hausratversicherung im März und die Unfallversicherung im September fällig werden.

Bei Versicherern können die Fälligkeiten des jeweiligen Jahresbeitrags frei vereinbart werden. Auch eine nachträgliche Änderung ist in der Regel kein Problem. Nur bei der Kfz-Versicherung sollte in Ihrem Sinne die Hauptfälligkeit der 1. Januar eines Jahres sein Ein im Kalenderjahr verbesserter Schadenfreiheitsrabatt gilt nämlich erst ab der ersten Beitragsfälligkeit des nächsten Jahres. Der früheste Zeitpunkt, an dem sich die Kfz-Prämie aufgrund eines unfallfreien Jahres reduziert, ist demnach der 1. Januar des nächsten Jahres.

Damit das Haushaltsbudget möglichst gleichmäßig ohne Zusatzkosten belastet und Ausgabenspitzen vermieden werden, sollten auch andere unregelmäßige Ausgaben, wie beispielsweise die Kfz-Steuer, Kreditraten und Vereinsbeiträge bei der Planung der Kostenaufteilung mit einbezogen werden. Solch eine Entzerrung der Prämienbelastung ist so auch ohne zusätzliche Kosten und Teilzahlungszuschläge möglich.

Sprechen Sie uns an, damit wir Ihre Versicherungsprämien sinnvoll über das Jahr verteilen, und somit teure Ratenzahlungszuschläge vermeiden.