IBS Finanz- und Versicherungsmakler GmbH
Information • Beratung • Service

Neuigkeiten und wichtige Änderungen

Karriere

3.März 2022
Da die IBS aufgrund der vertrauensvollen Kundenbeziehungen ein stetig wachsendes Unternehmen ist, möchten wir unser Team erweitern.

Deswegen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Teamassistenz und bieten außerdem zum 01.08.2022 eine Ausbildungsstelle zur Kauffrau / zum Kaufmann für Finanzen- und Versicherungen. Alle wichtigen Details finden Sie hier.

Private Versicherungsverträge: Corona und Ihr Versicherungsschutz - Wir geben Antworten auf häufig gestellte Fragen

20.April 2020
Das Coronavirus dominiert die Medien: Verdachtsfälle, Quarantäne, Sperrzonen... ja, und auch Tote. Es ist verständlich, dass sich nicht wenige Gedanken darüber machen, wie gefährdet sie sind. So stellte man uns in der letzten Zeit natürlich auch viele Fragen, die mit dem Versicherungsschutz in Zusammenhang stehen, den man hat oder den man bräuchte. Wir möchten zumindest die häufigsten Fragen gerne in diesem Sondernewsletter beantworten.

RECHTSCHUTZVERSICHERUNG: KLAGE AUF VERDIENSTAUSFALL AUS NEBENBERUFLICHER SELBSTÄNDIGKEIT MITVERSICHERT?

13.Februar 2020 • Erst kürzlich wurde die Verdienstgrenze für Kleingewerbe nach § 19 UstG auf 22.000 Euro angehoben. Das ist schön für die zahlreichen Nebenerwerbsselbstständigen im Land, die sich das reguläre Einkommen als Arbeitnehmer damit etwas aufbessern. Es gibt sie in allen denkbaren Branchen: Änderungsschneiderei, Lohnsteuerhilfeverein, Grafiker, Autoren, Handwerker. Wohl alle haben bestenfalls einen privaten Rechtsschutzvertrag

Nehmen wir als Beispiel einen angestellten Musiklehrer, der nebenberuflich Orgelstunden erteilt. Nach einem Unfall fällt er für mehrere Monate aus. Seinen Verdienstausfall macht er beim Haftpflichtversicherer zwar geltend, dieser möchte aber nur das Delta aus dem Anstellungsverhältnis füllen, das dank Krankengeldzahlung der Kasse offen ist. Den Verdienstausfall aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit möchte man durch eine geringe dreistellige Zahlung abwickeln.

Ein Rechtsschutzvertrag soll für „Waffengleichheit“ sorgen, damit auch der Streit mit einer großen Firma aus Angst vor den Kosten nicht zu fürchten ist. Doch springt ein privater Rechtsschutzvertrag für solch einen Fall ein? Nein, grundsätzlich tut er das nicht. Beim Verdienstausfall geht es um den privaten Ausgleichsanspruch für die gewerblichen Einkünfte. Grundsätzlich ist hierfür ein gewerblicher Rechtsschutzvertrag mit wesentlich höheren Prämien notwendig.

Wir haben mit einem Versicherer ein Deckungskonzept für Sie geschaffen wobei vollwertiger Gewerbe-Rechtschutz für Kleingewerbe mitversichert ist.

Sprechen Sie uns im Bedarfsfall einfach an.

Unsere Service-App

19.März 2019
Um die Kommunikation mit unseren Kunden noch weiter zu vereinfachen, haben wir in Zusammenarbeit mit der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG eine Service-App entwickelt.
Die App wurde für Android und iOS entwickelt und soll es für Sie so einfach wie möglich machen mit uns in Kontakt zu treten und alle benötigten Informationen an uns zu übermitteln.

Mit der App können Sie beispielsweise schnell und einfach:
  1. eine Beratung anfordern
  2. uns eine Beitragsrechnung oder Police zur Prüfung zusenden
  3. uns einen Schaden mit Sprachnotiz, Fotos oder Video übersenden
Wie Sie die App installieren und was Sie mit ihr alles machen können, erklären wir Ihnen hier.

Warum ein Versicherungsmakler?

14.März 2019Versicherungen kann man heutzutage überall abschließen:
Bei Vertretern von Versicherungsgesellschaften, bei Banken, direkt bei Versicherern oder mit wenigen Klicks irgendwo im Internet.

Warum Sie mit dieser wichtigen Angelegenheit gerade bei uns am besten aufgehoben sind, möchten wir Ihnen nachfolgend etwas näherbringen. Weiter lesen

Rechtsschutz Union/Alte Leipziger trennt sich laut Pressemitteilung von rund 55.000 sanierungsbedürftigen Verträgen bzw. Beständen der Rechtsschutzsparte oder spricht Änderungskündigungen aus.

11.Oktober 2016Wir haben eine Versicherungslösung für die betroffenen Kunden und Verträge mit einem anderem Rechtschutzversicherer geschaffen.
Bei Zugrundelegung der aktuellen Bedingungen liegt uns von einem neuem Versicherer auch die Zusage vor, den bisherigen Beitrag bei der Rechtschutz Union/Alte Leipziger übernehmen zu können, sofern folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:
Die Schadenquote der letzten 3 Jahre bei der Rechtschutz Union/Alte Leipziger beträgt max. 70%.
Die Tarifunterschreitung bei unserem neuem Rechtschutzversicherer beträgt max. 30% ( Somit maximal 30 % Prämiennachlass auf den heute gültigen Tarifbeitrag, und der Vertrag vom Vorversicherer Rechtschutz Union/Alte Leipziger nicht wegen Schadenhäufigkeit gekündigt ist.

Weiterhin haben wir mit dem neuem Rechtschutzversicherer für die betroffenen Verträge bei der Rechtschutz Union/Alte Leipziger eine Besserstellungs-Garantie vereinbart.
Die Besserstellungs-Garantie hat für den Kunden, der bis zum Beginn seines Vertrages anderweitig rechtsschutzversichert war den Vorteil, dass in einem Rechtsschutzfall nach dem Bedingungswerk des Vorvertrages reguliert wird, wenn der Kunde darauf verweist und diese Bedingungen für den Kunden nachweislich günstiger waren. Die Besserstellungs-Garantie gilt nur dann, wenn der Rechtsschutzfall innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsbeginn eingetreten ist.
Die Versicherungssumme im Rahmen der Besserstellungs-Garantie ist auf 25.000 € je Rechtsschutzfall begrenzt. Die Besserstellungs-Garantie gilt ausdrücklich nicht für Studienplatzklagen, für Kapitalanlagestreitigkeiten, beim Widerruf von bzw. Widerspruch gegen Darlehens- und Versicherungsverträgen („Widerrufsjoker“), im Anwendungsbereich des Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes für Selbstständige, im Anwendungsbereich des Spezial-Straf-Rechtsschutzes beim Vorwurf von Verbrechen sowie bei der Interessenwahrnehmung außerhalb Europas.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

Ergo Lebensversicherung hat erneut falsch abgerechnet - BaFin hilft

19.Juli 2016 • Zwar hat die Ergo-Lebensversicherung im vergangenen Jahr rund 350.000 zunächst falsch abgerechnete Policen korrigiert. Aber ein betroffener Sparer zweifelte, ob die korrigierte Abrechnung korrekt war. Weil das Unternehmen sich stur stellte, hat dieser Kunde erst mit Hilfe der Finanzaufsicht BaFin Recht bekommen und auf zunächst von Ergo nachgezahltes Geld noch einmal gut 60 Prozent Nachschlag durchgesetzt. Nun bestehen Zweifel, ob die anderen 350.000 Kunden richtig bedient wurden und auch deren finale Vertrags-Abrechnungen korrekt sind.
mehr lesen >    Quelle: http://www.versicherungsbote.de

Lebens- und Rentenversicherungspolicen: Erneute Garantiezinssenkung ab 01/2017

10.Juni 2016Die Pläne waren bekannt, nun ist es amtlich: Ab dem kommenden Jahr bekommen Versicherungskunden für ihre Policen nur noch einen garantierten Zins von 0,9 Prozent.

Der Garantiezins für klassische Lebensversicherungen sinkt zum 1. Januar 2017 von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Dies haben das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 18. Mai beschlossen. Die entsprechende Änderung ist am Dienstag, den 07.06.2016, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Lassen Sie sich noch in diesem Jahr durch uns beraten, wenn Sie den Abschluss einer Rentenversicherung  / Altersversorgung oder Berufsunfähigkeitsabsicherung in der nächsten Zeit planen. Mit Hilfe unserer neutralen Vergleichsprogramme zeigen wir Ihnen eine transparente Übersicht des Versicherungsmarktes, im Hinblick auf die zu zahlenden Prämien und die verschiedenen Vertragsbedingungen.

Bei privaten Rentenversicherungen und Altersvorsorgeprodukten raten wir zu flexiblen Tarifen,bei denen innerhalb der Laufzeit auch Kapitalentnahmen möglich sind.
Ebenfalls sollten  in diesen Tarifen, auch in späteren Jahren, zusätzlich Sonder- und / oder Einmaleinzahlungen möglich sein, die mit dem noch in diesem Jahr garantiertem Zins in Höhe von 1,25 % berücksichtigt werden.

Interaktive Infografik. Klassik bis Fondspolice - verschiedene Rentenpolicen im Vergleich

24.Februar 2016Klassische Rentenversicherung, klassische Rente mit abgesenktem Garantiezins, Fondspolice mit Beitragsgarantie und Fondspolice ohne Garantie – diese vier Formen der privaten Altersvorsorge lassen sich nun vergleichen. Der Branchenverband GDV hat eine interaktive Infografik entworfen, mit der man Faktoren wie Kapitalaufbau und Rentenzahlung für die einzelnen Produkte durchspielen kann. Hier geht es zur interaktiven Infografik.

Quelle: http://www.pfefferminzia.de

Wir beraten Sie gern individuell nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.
Mit Hilfe unserer Vergleichsrechner stellen wir Ihnen die Ergebnisse  der verschiedenen am Markt tätigen Versicherer gegenüber und analysieren dabei auch die Bedingungen.
Vereinbaren Sie bei Bedarf gern einen Gesprächstermin mit uns.

VW Skandal - Auxilia Rechtsschutz: kein "Kraftfahrer-Schutz" für VW Geschädigte

12.Februar 2016 • Es wirkt wie ein schlechter Scherz: gerade die Auxilia Rechtsschutzversicherung AG, ein Tochterunternehmen des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V., lässt in vielen Fällen ihre Versicherungsnehmer im VW-Skandal im Stich. Zahlreiche...  mehr lesen >

Quelle:
http://www.finanznachrichten.de

Zurich Versicherung kündigt Versicherungsmaklern. Außerdem saniert der Versicherer seine Sparten Wohngebäude und Rechtsschutzversicherungen.

6.Februar 2016 • Die deutsche Zurich-Niederlassung kündigt Versicherungsmaklern, zum Teil ohne erkennbaren Grund. Außerdem saniert der Versicherer auch seine Sparten Wohngebäude und Rechtsschutz und verprellt damit Kunden und Vermittler. Bei den Überschuss-Zuteilungen in der Lebensversicherung hinken die Schweizer hinterher. mehr lesen >

Quelle: Versicherungsbote vom 05.02.2016

Sie sind von einer Sanierung oder Kündigung durch einen Versicherer  betroffen ?
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam den Markt nach einem geeignetem preiswürdigem Versicherer mit guten Leistungen.

Urteile im Versicherungswesen

Urteil Bundessozialgericht vom 31.05.2016. Kein weltweiter Versicherungsschutz durch gesetzliche Krankenkassen.

8.Juni 2016 • Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich bei Bedarf selbst ergänzend mit weltweitem Schutz bei Auslandsreisen absichern. Krankenkassen dürfen hierfür keine Beitragsmittel einsetzen.
mehr lesen >
Quelle: www.haufe.de

Streitfall Risikolebensversicherung

16.Februar 2016

Schweigepflicht von Ärzten gilt auch nach dem Tod des Patienten.

Auch wenn eine Versicherung vermutet, dass Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet wurden, kann sie den Arzt nicht ohne Einverständnis des Kunden von seiner Schweigepflicht befreien. Auch dann nicht, wenn der Versicherte bereits verstorben ist. mehr lesen >

Quelle: http://www.pfefferminzia.de

Verkehrsunfall: Wann die Kaskoversicherung die Abschleppkosten nicht übernehmen muss

12.Februar 2016

Die Kaskoversicherung zahlt Abschleppkosten nicht? Auf den ersten Blick kaum zu glauben. Doch bei einem Totalschaden ist das durchaus möglich, denn die Versicherung deckt nur den Fahrzeugwert ab. Ist eindeutig, dass der Wagen nicht zu retten ist, muss die Versicherung die Kosten für den Transport in eine Werkstatt nicht ersetzen.
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Quelle: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG

Lebensversicherungen - Bundesgerichtshof schafft Klarheit beim Policenmodell

16.Juli 2014

Bundesgerichtshof (BGH) hat heute darüber entschieden, ob Versicherte ihre nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossenen Verträge auch lange nach Vertragsabschluss rückgängig machen können.

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BGH-Urteil löst Diskussion zur Helmpflicht aus

18.Juni 2014

Radfahrer haben auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz nach einem unverschuldeten Unfall, wenn sie keinen Schutzhelm tragen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem konkreten Fall entschieden. In Deutschland ist das Tragen eines Fahrradhelms bislang nicht vorgeschrieben. Mit dem Urteil unterstreicht der BGH jedoch die Eigenverantwortung der Fahrradfahrer.

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