Karriere
3.März 2022 •
Da die IBS aufgrund
der vertrauensvollen Kundenbeziehungen ein stetig wachsendes Unternehmen ist, möchten wir unser Team erweitern.
Deswegen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Teamassistenz und bieten außerdem zum 01.08.2022 eine
Ausbildungsstelle zur Kauffrau / zum Kaufmann für Finanzen- und Versicherungen. Alle wichtigen Details finden Sie
hier.
RECHTSCHUTZVERSICHERUNG: KLAGE AUF VERDIENSTAUSFALL AUS NEBENBERUFLICHER SELBSTÄNDIGKEIT MITVERSICHERT?

13.Februar 2020 •
Erst kürzlich wurde die Verdienstgrenze für
Kleingewerbe nach § 19 UstG auf 22.000 Euro angehoben. Das ist schön für die zahlreichen Nebenerwerbsselbstständigen im Land, die sich das reguläre Einkommen als Arbeitnehmer damit etwas aufbessern. Es gibt sie in allen denkbaren Branchen: Änderungsschneiderei, Lohnsteuerhilfeverein, Grafiker, Autoren, Handwerker. Wohl alle haben bestenfalls einen privaten Rechtsschutzvertrag
Nehmen wir als
Beispiel einen angestellten Musiklehrer, der nebenberuflich Orgelstunden erteilt. Nach einem Unfall fällt er für mehrere Monate aus. Seinen Verdienstausfall macht er beim Haftpflichtversicherer zwar geltend, dieser möchte aber nur das Delta aus dem Anstellungsverhältnis füllen, das dank Krankengeldzahlung der Kasse offen ist. Den Verdienstausfall aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit möchte man durch eine
geringe dreistellige Zahlung abwickeln.
Ein Rechtsschutzvertrag soll für
„Waffengleichheit“ sorgen, damit auch der Streit mit einer großen Firma aus Angst vor den Kosten nicht zu fürchten ist. Doch springt ein privater Rechtsschutzvertrag für solch einen Fall ein? Nein, grundsätzlich tut er das
nicht. Beim Verdienstausfall geht es um den
privaten Ausgleichsanspruch für die gewerblichen Einkünfte. Grundsätzlich ist hierfür ein gewerblicher Rechtsschutzvertrag mit wesentlich höheren Prämien notwendig.
Wir haben mit einem Versicherer ein
Deckungskonzept für Sie geschaffen wobei
vollwertiger Gewerbe-Rechtschutz für Kleingewerbe mitversichert ist.
Sprechen Sie uns im Bedarfsfall einfach an.
Unsere Service-App
19.März 2019 •
Um die Kommunikation mit unseren Kunden noch weiter zu vereinfachen, haben wir in Zusammenarbeit mit der VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG eine Service-App entwickelt.
Die App wurde für Android und iOS entwickelt und soll es für Sie so einfach wie möglich machen mit uns in Kontakt zu treten und alle benötigten Informationen an uns zu übermitteln.
Mit der App können Sie beispielsweise schnell und einfach:
- eine Beratung anfordern
- uns eine Beitragsrechnung oder Police zur Prüfung zusenden
- uns einen Schaden mit Sprachnotiz, Fotos oder Video übersenden
Rechtsschutz Union/Alte Leipziger trennt sich laut Pressemitteilung von rund 55.000 sanierungsbedürftigen Verträgen bzw. Beständen der Rechtsschutzsparte oder spricht Änderungskündigungen aus.

11.Oktober 2016 •
Wir haben eine Versicherungslösung für die betroffenen Kunden und Verträge mit einem anderem Rechtschutzversicherer geschaffen.
Bei Zugrundelegung der aktuellen Bedingungen liegt uns von einem neuem Versicherer auch die Zusage vor, den bisherigen Beitrag bei der Rechtschutz Union/Alte Leipziger übernehmen zu können, sofern folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:
Die Schadenquote der letzten 3 Jahre bei der Rechtschutz Union/Alte Leipziger beträgt max. 70%.
Die Tarifunterschreitung bei unserem neuem Rechtschutzversicherer beträgt max. 30% ( Somit maximal 30 % Prämiennachlass auf den heute gültigen Tarifbeitrag, und der Vertrag vom Vorversicherer Rechtschutz Union/Alte Leipziger nicht wegen Schadenhäufigkeit gekündigt ist.
Weiterhin haben wir mit dem neuem Rechtschutzversicherer für die betroffenen Verträge bei der Rechtschutz Union/Alte Leipziger eine Besserstellungs-Garantie vereinbart.
Die Besserstellungs-Garantie hat für den Kunden, der bis zum Beginn seines Vertrages anderweitig rechtsschutzversichert war den Vorteil, dass in einem Rechtsschutzfall nach dem Bedingungswerk des Vorvertrages reguliert wird, wenn der Kunde darauf verweist und diese Bedingungen für den Kunden nachweislich günstiger waren. Die Besserstellungs-Garantie gilt nur dann, wenn der Rechtsschutzfall innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsbeginn eingetreten ist.
Die Versicherungssumme im Rahmen der Besserstellungs-Garantie ist auf 25.000 € je Rechtsschutzfall begrenzt. Die Besserstellungs-Garantie gilt ausdrücklich nicht für Studienplatzklagen, für Kapitalanlagestreitigkeiten, beim Widerruf von bzw. Widerspruch gegen Darlehens- und Versicherungsverträgen („Widerrufsjoker“), im Anwendungsbereich des Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes für Selbstständige, im Anwendungsbereich des Spezial-Straf-Rechtsschutzes beim Vorwurf von Verbrechen sowie bei der Interessenwahrnehmung außerhalb Europas.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
Ergo Lebensversicherung hat erneut falsch abgerechnet - BaFin hilft
19.Juli 2016 •
Zwar hat die
Ergo-Lebensversicherung im vergangenen Jahr rund 350.000 zunächst falsch abgerechnete Policen korrigiert. Aber ein betroffener Sparer zweifelte, ob die korrigierte Abrechnung korrekt war. Weil das Unternehmen sich stur stellte, hat dieser Kunde erst mit Hilfe der Finanzaufsicht BaFin Recht bekommen und auf zunächst von Ergo nachgezahltes Geld noch einmal gut 60 Prozent Nachschlag durchgesetzt. Nun bestehen Zweifel, ob die anderen 350.000 Kunden richtig bedient wurden und auch deren finale Vertrags-Abrechnungen korrekt sind.
mehr lesen > Quelle: http://www.versicherungsbote.de
Lebens- und Rentenversicherungspolicen: Erneute Garantiezinssenkung ab 01/2017

10.Juni 2016 •
Die Pläne waren bekannt, nun ist es amtlich: Ab dem kommenden Jahr bekommen Versicherungskunden für ihre Policen nur noch einen garantierten Zins von 0,9 Prozent.
Der Garantiezins für klassische Lebensversicherungen sinkt zum 1. Januar 2017 von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Dies haben das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 18. Mai beschlossen. Die entsprechende Änderung ist am Dienstag, den 07.06.2016, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Lassen Sie sich noch in diesem Jahr durch uns beraten, wenn Sie den Abschluss einer Rentenversicherung / Altersversorgung oder Berufsunfähigkeitsabsicherung in der nächsten Zeit planen. Mit Hilfe unserer neutralen Vergleichsprogramme zeigen wir Ihnen eine transparente Übersicht des Versicherungsmarktes, im Hinblick auf die zu zahlenden Prämien und die verschiedenen Vertragsbedingungen.
Bei privaten Rentenversicherungen und Altersvorsorgeprodukten raten wir zu flexiblen Tarifen,bei denen innerhalb der Laufzeit auch Kapitalentnahmen möglich sind.
Ebenfalls sollten in diesen Tarifen, auch in späteren Jahren, zusätzlich Sonder- und / oder Einmaleinzahlungen möglich sein, die mit dem noch in diesem Jahr garantiertem Zins in Höhe von 1,25 % berücksichtigt werden.
VW Skandal - Auxilia Rechtsschutz: kein "Kraftfahrer-Schutz" für VW Geschädigte
12.Februar 2016 •
Es wirkt wie ein schlechter Scherz: gerade die Auxilia Rechtsschutzversicherung AG, ein Tochterunternehmen des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V., lässt in vielen Fällen ihre Versicherungsnehmer im VW-Skandal im Stich. Zahlreiche...
mehr lesen >
Quelle: http://www.finanznachrichten.de
Zurich Versicherung kündigt Versicherungsmaklern. Außerdem saniert der Versicherer seine Sparten Wohngebäude und Rechtsschutzversicherungen.
6.Februar 2016 •
Die deutsche Zurich-Niederlassung kündigt Versicherungsmaklern, zum
Teil ohne erkennbaren Grund. Außerdem saniert der Versicherer auch seine
Sparten Wohngebäude und Rechtsschutz und verprellt damit Kunden und
Vermittler. Bei den Überschuss-Zuteilungen in der Lebensversicherung
hinken die Schweizer hinterher.
mehr lesen >Quelle: Versicherungsbote vom 05.02.2016
Sie sind von einer Sanierung oder Kündigung durch einen Versicherer betroffen ?Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam den Markt nach einem geeignetem preiswürdigem Versicherer mit guten Leistungen.